Für Unternehmen in finanzieller Schräglage ist die Nachlassstundung ein optimales Sanierungsinstrument. Während dieser Zeit kann ein Unternehmen ohne das Risiko einer sofortigen Konkurseröffnung und der damit verbundenen Betriebseinstellung den Betrieb aufrecht erhalten und nach bestmöglichen Lösungen für Gläubiger und Arbeitnehmer suchen. Die Gläubiger ihrerseits können sicher sein, dass während der Nachlassstundung die Substanz des Unternehmens nicht geschmälert oder ein einzelner Gläubiger bevorzugt wird.
Das Wichtigste in Kürze
Sichergestellt wird dies durch die Sachwalterin. Die Lösung nach einer Stundungsphase kann eine Sanierung mittels vollständiger Deckung der Forderungen oder ein Dividendenvergleich sein, bei dem alle Gläubiger im gleichen Ausmass auf einen Teil der Forderungen verzichten, das Unternehmen danach aber im ähnlichen Umfang weitergeführt oder veräussert wird.
Anders als bei aussergerichtlichen Nachlassverfahren muss die Zustimmung nicht durch jeden einzelnen, sondern nur durch eine bestimmte Mehrheit erfolgen (Quorum). Die andere Lösung nach der Stundungsphase ist die geordnete Liquidation in einem Nachlassliquidationsverfahren.
Anders als bei aussergerichtlichen Nachlassverfahren muss die Zustimmung nicht durch jeden einzelnen, sondern nur durch eine bestimmte Mehrheit erfolgen (Quorum). Die andere Lösung nach der Stundungsphase ist die geordnete Liquidation in einem Nachlassliquidationsverfahren.
Transliq berät Unternehmen und Private bei der Vorbereitung von Stundungsgesuchen, übernimmt die Aufgabe der Sachwalterin (Nachlass oder Konkursaufschub) oder ist als Liquidatorin tätig. Sie erstellt im Auftrag von Gerichten Gutachten oder vertritt Interessen von Gläubigern im Verfahren (z.B. im Gläubigerausschuss).
Rolle Sachwalter
Der Sachwalter ist das Bindeglied zwischen Schuldner, Gläubigern und dem Nachlassgericht und er nimmt eine neutrale, objektive Position ein. Der Sachwalter überwacht zum einen die Tätigkeit des Schuldners, indem er dem Schuldner Weisungen erteilt (z. B Einschränkungen des Verfügungsrechts über das Vermögen) und regelmässige Kontrollen durchführt. Zum andern publiziert und verschickt
er den Schuldenruf, erstellt das Inventar und den Vermögensstatus des Schuldners. Er beruft die Gläubigerversammlung ein und erstellt am Ende der Nachlassstundung einen Bericht für das Nachlassgericht. Das Honorar des Sachwalters wird am Schluss des Nachlassstundungsverfahrens vom Nachlassgericht festgelegt und vom Schuldner beglichen.